FAQ im Detail

Berechtigtes Interesse und Besuchererkennung

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ist kein Blankoscheck, sondern ein dreistufiger Test — und die Erkennung auf Firmenebene ist darauf ausgelegt, ihn zu bestehen.

Was Art. 6 Abs. 1 lit. f verlangt

Das berechtigte Interesse erlaubt eine Verarbeitung, die ein Verantwortlicher für ein eigenes, echtes Interesse braucht — sofern die Interessen und Rechte der betroffenen Person nicht überwiegen. Aufsichtsbehörden lesen das als dreistufigen Test: Gibt es einen legitimen Zweck, ist die Verarbeitung dafür erforderlich, und geht die Abwägung zugunsten des Verantwortlichen aus?

Der Test ist eine Dokumentationsaufgabe, keine Formalie. Die Begründung soll vor Beginn der Verarbeitung schriftlich vorliegen und auf Anfrage vorgelegt werden können. Diese Seite erklärt das in Alltagssprache und ist keine Rechtsberatung — die Entscheidung trifft deine eigene datenschutzrechtliche Beratung.

Schritt 1 — Zweck

Der Zweck ist hier gewöhnlicher B2B-Vertrieb und -Marketing: erkennen, welche Firmen Interesse an deinem Angebot zeigen, um bei den relevanten nachzufassen und beim Rest nicht zu raten. Das ist ein anerkanntes wirtschaftliches Interesse — aus demselben Grund gibt es Messen, Account-based Marketing und Outbound-Telefonie.

Für die Akte zählt Konkretheit. "Marketing verbessern" ist zu vage, um geprüft zu werden; "erkennen, welche Firmen unsere Preis- und Produktseiten besuchen, damit der Vertrieb Nachfassen priorisieren kann" ist ein bewertbarer Zweck.

Schritt 2 — Erforderlichkeit

Die Erforderlichkeit fragt, ob die Verarbeitung ein sinnvoller Weg zum Zweck ist und ob es einen weniger eingriffsintensiven gibt. Aggregierte Web-Analytics sagt nicht, welche Firma interessiert war; Formulare erfassen nur den kleinen Anteil, der sie ausfüllt. Die Erkennung auf Firmenebene ist die zurückhaltendste Variante, die die Frage noch beantwortet, weil sie bei der Organisation endet.

Erforderlichkeit begrenzt auch den Umfang. Mehr zu verarbeiten als nötig — etwa Personen aufzulösen oder Daten weit über den Vertriebszyklus hinaus zu halten — schwächt das Argument, selbst wenn der Zweck sauber ist.

Schritt 3 — Abwägung

Die Abwägung stellt Rechte und vernünftige Erwartungen der Besucher gegen dein Interesse. Drei Eigenschaften der Firmenerkennung verschieben sie zu deinen Gunsten: Ergebnis ist eine juristische Person statt eines Menschen, die Daten werden nicht zu seitenübergreifenden Profilen zusammengeführt, und die Verarbeitung läuft in der EU auf einer Infrastruktur, die du vor dem Kauf prüfen kannst.

Transparenz und Kontrolle vervollständigen das Bild. lead.box liefert einen fertigen Datenschutz-Absatz, mit dem du die Verarbeitung offenlegst, und es gibt eine öffentliche Opt-out-Seite, über die Besucher widersprechen können; Unternehmen können zusätzlich ein Opt-out auf Firmenebene anfragen. Unsere dokumentierte Abwägung geben wir auf Anfrage heraus, damit deine eigene Prüfung nicht bei null anfängt.

Verwandte Fragen

Vor dem Kauf prüfen

AVV, Subprozessoren-Liste und Datenschutz-Absatz sind öffentlich — die rechtliche Prüfung passt also in die kostenlosen 14 Tage, ohne Kreditkarte.

B2B Lead Identification Platform

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What lead.box does

How it works

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