Säulen
Berechtigtes Interesse, in Klartext
Wir verarbeiten auf Ebene des Unternehmens — einer juristischen, nicht einer natürlichen Person. Das läuft nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf berechtigtem Interesse, mit dokumentierter Abwägung. Der Tracker nutzt eine funktionale First-Party-Kennung auf deiner eigenen Domain; ob §25 TDDDG dafür Consent verlangt, entscheidet der Betreiber in der Datenschutzerklärung, nicht wir für dich.
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse
B2B-Identifikation auf Firmenebene für die Vertriebspipeline des Websitebetreibers. Abwägung liegt dokumentiert vor.
§25 TDDDG — First-Party, funktionaler Scope
Auf deiner Domain wird nur eine funktionale First-Party-Kennung gesetzt — keine Werbe-Cookies, keine Cross-Site-Cookies. Ob §25 TDDDG das als „unbedingt erforderlich" wertet, entscheidet dein DSB; wir beschreiben den genauen Scope für die Datenschutzerklärung.
Keine personenbezogenen Besucherdaten
Wir lösen Organisationen auf, nicht Personen. Personenbezogene IDs sind nicht Teil des Produkts.
Fertiger Absatz für deine Datenschutzerklärung
Übernimm ihn direkt in deine Datenschutzerklärung. Er entspricht dem, was lead.box auf deiner Website tut.
Diese Website nutzt lead.box (Betreiberin: lead.box LLC) zur Identifikation besuchender Organisationen auf Unternehmensebene. Dazu setzt der Tracker eine funktionale First-Party-Kennung (z. B. eine geräte-bezogene ID im Speicher der Domain dieser Website) und verarbeitet technische Verbindungsdaten (insbesondere die IP-Adresse) ausschließlich transient zum Zweck der Auflösung der besuchenden Organisation. Es werden keine Werbe-Cookies und keine Cross-Site-Cookies genutzt, kein Personenprofil erstellt und kein Cross-Site-Tracking betrieben. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Websitebetreibers an der B2B-Lead-Identifikation). Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf EU-Infrastruktur in ISO-27001-zertifizierten europäischen Rechenzentren. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich unter https://lead.box/opt-out.
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Alles, was Legal oder DSB üblicherweise fragen, liegt einen Klick entfernt.
Häufige Fragen
Die Compliance-Fragen, die wir am häufigsten hören — beantwortet ohne Juristendeutsch.
Ja — wenn es wie bei lead.box auf Firmenebene passiert. Wir ordnen Besuche Unternehmen zu, nie einzelnen Personen, und alle Daten werden in der EU verarbeitet. Du bekommst einen AVV, den du digital abschließen kannst, und unsere Subprozessoren-Liste ist öffentlich. Personenbezogenes Tracking anonymer Besucher wäre etwas anderes — genau das macht lead.box nicht.
Nein, ganz bewusst nicht. lead.box zeigt dir, welche Firmen deine Website besuchen — Name, Branche, Größe und die besuchten Seiten. Wer genau auf der Seite war, erfährst du nicht. Besucher aus dem Homeoffice oder Mobilfunknetz bleiben anonym, weil sich ihre Verbindung keiner Firma ehrlich zuordnen lässt. Diese Grenze ist Absicht: Genau sie macht die Identifikation auf Firmenebene DSGVO-freundlich.
In der Europäischen Union. Deine Besuchsdaten werden auf EU-Infrastruktur verarbeitet und gespeichert — es fließen keine Analytics-Daten auf Server außerhalb der EU. Zusammen mit dem öffentlichen AVV und der veröffentlichten Subprozessoren-Liste macht das die Prüfung durch deine Datenschutzbeauftragte oder deinen Datenschutzbeauftragten unkompliziert — noch bevor du dich festlegst.
Ja. Du kannst unseren AVV digital in wenigen Minuten abschließen — ohne E-Mail-Pingpong. Die vollständige Subprozessoren-Liste ist öffentlich und versioniert, du weißt also immer, welche Anbieter an der Verarbeitung beteiligt sind. Beide Dokumente sind schon vor dem Kauf einsehbar — die rechtliche Prüfung kann direkt in der kostenlosen Testphase laufen.
Du bindest ein kleines Snippet auf deiner Website ein — first-party, also über deine eigene Domain ausgeliefert. Es erfasst Seitenaufrufe; welche Firma hinter einem Besuch steht, wird serverseitig bei lead.box aufgelöst. Es ist kein Werbe-Tracker: Es entstehen keine seitenübergreifenden Profile und keine personenbezogenen Kennungen. Die Einbindung funktioniert bei klassischen Websites und Single-Page-Apps gleich.
Ja. Es gibt eine öffentliche Opt-out-Seite, über die jeder Besucher widersprechen kann; Unternehmen können zusätzlich ein Opt-out auf Firmenebene anfragen. Zusammen mit der Auflösung auf Firmenebene und der EU-Datenverarbeitung bleibt die Abwägung zwischen deinem berechtigten Interesse an B2B-Leadgenerierung und den Rechten deiner Besucher transparent und fair.
Die meisten Kunden stützen sich auf das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — ein dreistufiger Test aus legitimem Zweck, Erforderlichkeit und Interessenabwägung. Die Erkennung auf Firmenebene ist darauf ausgelegt: Ergebnis ist eine juristische Person, es entstehen keine seitenübergreifenden Profile, und die Verarbeitung bleibt in der EU. Die Bewertung dokumentierst am Ende du selbst.
Das hängt von deiner eigenen Bewertung ab. lead.box wartet nicht selbst: Das Snippet läuft dort, wo du es platzierst. Du kannst es unbedingt wie jedes andere funktionale Skript laden oder in deiner Consent-Management-Plattform an eine Kategorie binden, sodass es erst nach deren Annahme startet.
Die Netzadresse dient dazu, Organisation und Verbindungstyp aufzulösen; gespeichert wird dieses Ergebnis, nicht der Rohwert — Rohadressen sind nicht in Oberfläche, Exporten oder API verfügbar. Die Fristen für die Besuchshistorie stehen im AVV, der öffentlich und schon vor dem Kauf abschließbar ist.
Weil die Erkennung bei der Organisation endet, gibt es kein personenbezogenes Profil, das herausgegeben oder gelöscht werden müsste. Firmendatensätze lassen sich aus dem Workspace entfernen, Löschanfragen für den gesamten Workspace laufen über die im AVV genannten Kontaktwege, und jeder Besucher kann über die öffentliche Opt-out-Seite widersprechen.
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