Datenschutzrecht klingt oft wie eine fremde Sprache. Muss es nicht. Unten steht dasselbe Gesetz, wie man es einem Freund am Esstisch erklärt — mit Beispielen, ohne Absätze in Fachsprache, und mit einer ehrlichen Notiz, wo es unsicher wird. Keine Rechtsberatung; verbindliches über deinen DSB.
Die Grundidee in einem Absatz
Die DSGVO verlangt, dass du (a) klar sagst, was du sammelst und warum, (b) nur das sammelst, was du brauchst, (c) es so lange behältst wie nötig — nicht länger, (d) den Leuten Einsicht/Löschung ermöglichst, (e) es schützt. Alles andere ist Detail.
‚Berechtigtes Interesse' — das Wort, an dem alle stolpern
Es gibt sechs Rechtsgrundlagen. Die häufigste im B2B-Marketing heißt ‚berechtigtes Interesse'. Das ist ein hübsches Wort für: du hast einen echten Geschäftsgrund, die Person wird nicht ernsthaft belastet, und wenn du dich in einfachen Worten erklären müsstest, klänge es vernünftig.
So kannst du's sehen: wenn du gestern in einem Laden warst, und nächste Woche ruft der Laden an — ‚Hallo, gesehen dass Sie an Brot interessiert waren, wollen Sie unser Sauerteig probieren?' — sagen die meisten ‚Okay'. So ungefähr ist das Überraschungslevel bei B2B-Account-Intelligence. Nicht null. Aber vertretbar.
Keine Rechtsberatung
Der Text nutzt Alltagsanalogien, um Konzepte zu erklären. Er ist keine juristische Meinung und ersetzt keinen DSB oder Anwalt. Formulierungen für Policies bitte mit eurer Rechtsstelle abstimmen.
Firmendaten vs. personenbezogene Daten
Zu wissen ‚Nordwerk GmbH war auf der Website' ist etwas anderes als ‚Anna Schmidt war auf der Website'. Ersteres ist Firmen-Level — meist keine personenbezogenen Daten im engeren Sinn. Zweiteres ist eine Person, und die Regeln werden sofort strenger.
Ein Company-Level-Tool sitzt bewusst auf der Firmen-Seite dieser Linie. Es sieht das Firmenlogo am Lieferwagen, nicht den Fahrer.
| Detail | Sensibilität |
|---|---|
| Firmenname und Domain | Gering |
| Branche und ungefähre Größe | Gering |
| Anonymes Surfen auf eigener Seite | Gering |
| Name und E-Mail einer Person | Höher |
| Gesundheit, Religion, politische Ansichten | Besondere Kategorie — sehr hoch |
| Cross-Site-Werbeprofil | Höher, oft mit Einwilligung |
‚Brauche ich dafür ein Cookie-Banner?'
Ein Cookie/Consent-Banner brauchst du, wenn du Dinge auf dem Gerät des Besuchers speicherst, die nicht unbedingt für den gewünschten Dienst nötig sind — vor allem Werbung und seitenübergreifende Analytics. First-Party-Identifier, die für den Dienst zwingend nötig sind, fallen unter die engere ‚unbedingt erforderlich'-Ausnahme. Wenn du parallel Werbe-Cookies einsetzt, brauchst du dafür weiterhin ein Banner — Company-Level-Identifikation ersetzt das nicht.
Praxis: Banner für Werbung/Cross-Site-Analytics beibehalten. Absatz zu Company-Level-Identifikation in die Datenschutzerklärung (Template unten verlinkt).
Was Besucher fragen dürfen
Jeder Besucher darf fragen, was du über ihn weißt, es korrigieren oder löschen lassen. Bei Firmen-Daten liefert die Frage ‚über mich' selten etwas Personenspezifisches. Antwort: prompt, ehrlich, in einfachen Worten. Siehe /opt-out.
Eine-Seite-Zusammenfassung
- Sammeln, was du für einen echten Grund brauchst. Nicht mehr.
- Wenn möglich Firmen- statt Personen-Daten nutzen.
- Cookie-Banner für Werbung und Cross-Site-Analytics behalten.
- Klaren Datenschutz-Absatz veröffentlichen.
- Anfragen zügig beantworten. Löschen, wenn verlangt.
- Verwandt: [Ist Besucher-Identifikation DSGVO-konform?](/de/blog/ist-website-besucher-identifikation-dsgvo-konform)
- Verwandt: [Was die Datenschutzerklärung sagen muss, wenn du Firmen identifizierst](/de/blog/datenschutzerklaerung-passage-firmen-identifizieren)
- Verwandt: [Datenminimalismus: weniger sammeln, stärker vermarkten](/de/blog/datenminimalismus-weniger-daten-staerkeres-b2b-marketing)
Veröffentlicht von
lead.box Team
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